Dreihundertdrei Jahre und viereinhalb Monate kolonialer Unterwerfung vermochten zwar den Widerstandsgeist der katalanischen Nation zumindest im Kernland Kataloniens nicht zu brechen — im Land València sowie auf den Balearen zeigte die nach der alten Devise «divide et impera!» vorgenommene Assimilationspolitik Spaniens dagegen durchaus Erfolge —, führten aber dazu, dass sich die Katalaninnen und Katalanen allzu bereitwillig den Vorgaben ihrer spanischen Herren unterwerfen und einige von ihnen die Flinte ins Korn zu werfen bereit zu sein scheinen, obwohl ihr Kampf für selbstbestimmte Freiheit, Demokratie und korruptionslose Rechtsstaatlichkeit gerade erst begonnen hat.
Das spanische Rechtswesen hat seine Legitimität in den letzten Monaten vollends verloren. Man muß es deutlich sagen: Wesentliche Entscheidungen der obersten spanischen Gerichte sowie das Vorgehen der spanischen Staatsanwaltschaft haben dazu geführt, dass die spanische Justiz zu einer
Unrechtsjustiz geworden ist.
Das sogenannte spanische Verfassungsgericht, dessen Richter nicht von Richtern nach fachlichen Kriterien, sondern von politischen Parteien nach politischer Gesinnung ausgewählt wurden und werden, das das spanische und zwingendes internationales Recht beugt, das es sich herausnimmt, Menschenrechte à la carte zu gewähren und zu versagen, dem nicht nur rechtsprechende, sondern auch exekutive Gewalt zusteht, und das es sich herausnimmt, weitreichende Beschlüsse zu fassen, die mit vorliegenden Antragsschriften nichts zu tun haben, und andererseits von ihm selbst als zulässig erachtete Beschwerdeschriften solange nicht behandelt, wie der Grund der Beschwerde aktuell ist, hat sein Gesicht verloren.
Deutsche mögen an die Unrechtsjustiz zur Zeit des Nationalsozialismus denken, deren Rechtsauffassung und Rechtsprechung sich
Spanien mit Meilenstiefeln annähert. Man kann nur hoffen, dass sich wie einst Slobodan Milošević alle spanischen Richter und Staatsanwälte sowie alle Mitglieder der spanischen Regierung, die in diesen Monaten und Tagen das spanische und internationale Recht willkürlich gebeugt und gebrochen haben sowie für massive, millionenfache Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, vor einem internationalen Gerichtshof für ihre Taten verantworten müssen, für die sie ansonsten von der teilweise korrupten spanischen Justiz nie zur Rechenschaft gezogen würden.
Wenn und solange die Befürworterinnen und Befürworter einer staatlichen Souveränität Kataloniens die spanische Justiz anerkennen und auch erkennbar rechtswidrigen Beschlüssen Folge leisten, werden sie unweigerlich verlieren und wird Spanien siegen.
Für die Katalaninnen und Katalanen ist dagegen die Republik Katalonien und ihre Freiheit greifbar nahe, wenn sie sie denn konsequent verwirklichen. Bleiben sie dagegen verzagt und unentschlossen, lassen sie sich entzweien und akzeptieren sie die unrechtmäßigen rechtlichen Vorgaben des spanischen Staates, so werden sie verlieren und wohl nie wieder eine Gelegenheit erhalten, ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung in freier Entscheidung zu verwirklichen.
Der friedliche Widerstand ist unabdingbar
Das Menschenrecht auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes wird nicht durch Gehorsamkeit gegenüber Spanien und seinen Gerichten, sondern nur durch massiven bürgerlichen Ungehorsam gegenüber den spanischen Autoritäten und eine permanente, alle Bereiche umfassende Nichtachtung gegenüber den Autoritäten des spanischen Staates, die ihre Legitimität in Katalonien durch den Gang der Ereignisse verloren haben, zu verwirklichen sein.
Dabei wird es von Seiten der katalanischen Nation entscheidend darauf ankommen, dass der katalanische Freiheitskampf weiterhin gewaltfrei bleibt. Er darf in der Sache hart und entschlossen sein, aber keinem einzigen Menschen körperlichen Schaden zufügen.
Auch angesichts bisheriger und noch zu erwartender
menschenrechtsverletztender Gewaltmaßnahmen seitens des spanischen Staates, die ja gerade darauf abzielen, Gegengewalt und damit einen Vorwand für den Einsatz des spanischen Militärs zu provozieren, dürfen die Katalanen nur friedlich, dafür in der Sache aber umso entschlossener reagieren.
In einer politischen Auseinandersetzung einer solchen Dimension ist es menschlich, wenn Akteure auch einmal einen Fehler machen oder Schwäche zeigen. Es zählt letztlich nur das Ergebnis am Ende. Von katalanischer Seite wurden seit dem 27. Oktober 2017 drei erkennbare Fehler gemacht:
(1) die bedingungslose Unterwerfung der Generalitat de Catalunya und aller ihrer Beamten und Angestellen unter das gesetzwidrige Diktat des spanischen Staates,
(2) das Antreten zur Wahl am 21. Dezember 2017 in drei getrennten Listen anstatt in einer der Ausnahmesituation angemessenen Einheitsliste,
(3) die Verschiebung der Wahl des katalanischen Präsidenten, die für den 30. Januar 2018 angesetzt war.
Vor dem 27. Oktober 2017 hatte der spanische Staat nicht genügend Information, wie Katalonien verwaltet wird und regiert werden kann. Jetzt hat er sie. Er ist aber nur zu einer effektiven Kontrolle und Verwaltung Kataloniens in der Lage, wenn und solange die Katalaninnen und Katalanen mit ihm zusammenarbeiten. Weder wäre es ihm möglich, Hunderttausende von sachkompetenten Beamten kurz- oder mittelfristig zu ersetzen, noch könnte er die Sprachbarriere überwinden, wenn ihm die Katalaninnen und Katalanen nicht infolge ihrer von klein auf eingeübten sprachlichen Unterwerfung (Anm. d. Red.: auf Kastilisch zu kommunizieren statt auf Katalanisch) entgegenkämen.
Für die Weltgemeinschaft zählt, wer das Gebiet Kataloniens effektiv kontrolliert. Solange dies faktisch der spanische Staat ist, hat die legitime Regierung Kataloniens, hat das katalanische Parlament keine Aussicht auf erfolgreiche Durchsetzung des dem katalanischen Volke zustehenden Rechts auf Selbstbestimmung.
Die Sprache als Mittel für den friedlichen Widerstand
Artikel 3 der Verfassung des Königreichs Spanien von 1978 lautet wie folgt:
«Art. 3.
(1) Kastilisch ist die offizielle Staatssprache. Alle Spanier haben die Pflicht, sie zu kennen, und das Recht, sie zu gebrauchen.
(2) Die anderen Sprachen Spaniens sind in den Autonomen Gemeinschaften und gemäß ihren jeweiligen Statuten ebenfalls Amtssprachen.
(3) Der Reichtum der unterschiedlichen sprachlichen Gegebenheiten Spaniens ist ein Kulturgut, das besonders zu achten und zu schützen ist.»
Sofern die Katalaninnen und Katalanen die Gültigkeit dieser Verfassung nach der völkerrechtlich gültigen Proklamation der Unabhängigkeit Kataloniens vom 27. Oktober 2017 überhaupt noch für sich anerkennen, hätten sie damit lediglich die Verpflichtung, die kastilische Sprache, die in Deutschland meist als „Spanisch“ bezeichnet wird, zu kennen, wobei die Verfassung keine Vorgaben macht (und auch nicht machen darf!), bis zu welchem Grad der Beherrschung sie diese Sprache „kennen“ müssen.
Von ihrem Recht, sie zu gebrauchen, müssen sie nicht Gebrauch machen. Sie dürfen auch nicht dazu gezwungen werden, sondern haben nach der spanischen Verfassung jederzeit — insbesondere in Katalonien und vor allem auch als Beamte und Angestellte der Generalitat de Catalunya — das unentziehbare Recht, ausschließlich die katalanische Sprache zu gebrauchen. Sofern die spanische Zentralregierung, die Katalonien nach wie vor mit diktatorischen Vollmachten unter Aussetzung der demokratischen Instanzen regiert, Anfragen in spanischer Sprache an katalanische Beamte stellt, ist es deren Recht, darauf ausschließlich auf Katalanisch zu antworten.
Es darf nach der spanischen Verfassung und den Menschenrechtspakten keinerlei strafrechtliche Verfolgung geben, wenn die Katalaninnen und Katalanen von ihren verfassungsgemäßen Rechten Gebrauch machen. Sie verweigern in einem solchen Falle ja nicht etwa die Antwort, sondern antworten in dem Rahmen, den die spanische Verfassung vorgibt: in ihrer eigenen Sprache.
Wenn mindestens zwei Millionen Katalaninnen und Katalanen aufhören, die spanische Sprache im Zivil- und Berufsleben zu gebrauchen und konsequent nur noch Katalanisch sowie im Umgang mit Ausländern natürlich auch weitere Sprachen wie Deutsch, Englisch oder Französisch verwenden, sind Spanien in rechtlicher Hinsicht die Hände gebunden, und es wird kaum zu einer langfristigen effektiven Kontrolle und weiteren wirtschaftlichen Ausbeutung seiner katalanischen Kolonie in der Lage sein.
Ähnlich der
„Me Too“-Bewegung bedarf es, wenn es den Unabhängigkeitsbefürwortern denn ernst ist, einer vollständigen Verweigerung, die Sprache Francos und Rajoys weiter zu verwenden, und des wirtschaftlichen Boykotts aller Medienprodukte in spanischer Sprache. Man könnte es auch eine „Ich auch nicht“-Bewegung nennen: „Solange wir noch unterdrückt und unserer Freiheit beraubt werden, spreche ich kein Spanisch mehr!“ „Ich auch nicht!“.
„Wer spaltet, siegt …“
Der spanische Staat versucht in nicht ungeschickter Weise, die Unabhängigkeitsbefürworter zu entzweien und zu spalten. Deren Ziel darf es, wenn sie denn erfolgreich sein wollen, jedoch nicht sein, vorrangig Ziele ihrer eigenen Partei oder Wahlliste durchzusetzen. Sie müssen vielmehr das tun, was Katalonien frommt und nutzt.
Dies kann in der derzeitigen Situation mit absolutem Vorrang nur die Investur des legitimen 130. Präsidenten der Generalitat de Catalunya sein, den Spanien abzusetzen nicht berechtigt war, aber faktisch entmachtet hat. Alles andere wäre ein unverzeihlicher Fehler.
Es ist das Ziel des
Partido Popular, Katalonien vollständig und für immer zu unterwerfen, die katalanischen Institutionen zu zerstören, langfristig Katalonien an Spanien zu assimilieren und die wirtschaftliche Ausbeutung Kataloniens zu perpetuieren. Jedes Nachgeben von katalanischer Seite hilft Spanien und schadet Katalonien. Es wird keinen für Katalonien erträglichen Kompromiss geben.
Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass Katalonien eine für sich vorteilhaftere Ausgestaltung seines Autonomiestatuts aushandeln und ohne gravierende Nachteile im spanischen Staatsgefüge verbleiben könne. Es geht für Katalonien um alles oder nichts.
Bleibt Katalonien bei Spanien, so wird es in sprachlicher und kultureller Hinsicht untergehen und politisch wie wirtschaftlich weiterhin eine faktische Kolonie Spaniens bleiben.
Wer Spanien den kleinen Finger gibt, wird erleben, dass es nicht nur die ganze Hand, sondern einfach alles nehmen wird.
Das katalanische Angebot zu einem gleichberechtigten Dialog wurde und wird von Spanien ausgeschlagen. Nun muß das katalanische Volk in gleicher Weise auf die repressiven Maßnahmen der spanischen Politik und der von dieser abhängigen Justiz reagieren. Es darf dem 130. Präsidenten der Generalitat de Catalunya,
Carles Puigdemont, seine unbedingte Unterstützung nicht entziehen. Es muß sich gegen die menschenrechtswidrige Repression des spanischen Staates verschwören und die Errichtung der katalanischen Republik Zug um Zug verwirklichen.
Ein ganzes Volk kann man nicht einsperren
Es war und ist falsch, die Wahl des katalanischen Präsidenten unter Berücksichtigung repressiver Vorgaben der Unrechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts zu verschieben. Katalonien gewinnt dabei nichts, riskiert aber, alles zu verlieren.
Wenn die katalanischen Parteien, welche für die Freiheit Kataloniens, für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, für die Verwirklichung der Menschenrechte des katalanischen Volkes und die Errichtung der katalanischen Republik eintreten, ihr Ziel erreichen wollen, müssen sie konsequent und unbeirrbar das tun, was getan werden muss.
Sie müssen in Kauf nehmen, dass gegebenenfalls Tausende von katalanischen Politikerinnen und Politikern als politische Gefangene in spanischen Gefängnissen eingekerkert werden. Ein ganzes Volk kann man nicht einsperren.
Für jeden Politiker, der von Spanien unter gravierendem Verstoß gegen spanisches Recht und die Menschenrechte inhaftiert wird, müssen zwei weitere nachrücken. Wer Angst hat, verliert. Besonnener Mut und das Wissen, dass die gerechte Sache siegen wird, führen zum Erfolg.
Wenn Spanien weiterhin und in noch stärkerem Ausmaß als bisher die Menschenrechte verletzt und Katalonien unterdrückt, wird es zu einem Paria-Staat werden, der international zunehmend geächtet werden wird, wie es einst der Republik Südafrika widerfuhr. Die ökonomischen Kosten für Spanien werden dann bald die jährlichen rund 16 Milliarden Euro, die es bislang seiner katalanischen Kolonie abpresst, übersteigen. Spätestens dann, wenn die wirtschaftlichen Schäden, die Spanien aufgrund seiner massiven Menschenrechtsverletzungen erfahren muss, bei mindestens 160 Milliarden Euro pro Jahr liegen, wird es Katalonien nicht länger unterdrücken können.
Nur wer wagt, gewinnt …
Was auch immer das katalanische Parlament tut, Spanien wird es zu nichten versuchen, wenn es den Interessen des Partido Popular zuwiderläuft. Deswegen darf Katalonien nicht immer nur auf die spanischen Vorgaben reagieren und sich ihnen unterwerfen, sondern muss selbst den Rahmen setzen, nach dem die Ereignisse ablaufen.
Spanien verbietet dem gewählten, bislang rechtlich unbescholtenen und Immunität genießenden Abgeordneten Carles Puigdemont nicht nur die Anwesenheit im katalanischen Parlament zur Ausübung der aktiven und passiven Rechte, die ihm als gewählten Abgeordneten zustehen, und lässt noch nicht einmal eine technisch problemlos mögliche Zuschaltung aus Brüssel zu? Dann muß das katalanische Parlament eben in Brüssel tagen und die Investur des katalanischen Präsidenten dort vornehmen.
Es darf sich aber nicht dem spanischen Willen unterwerfen. Denn dieser zielt erkennbar darauf, Zeit zu gewinnen und mit legalistischen Tricks einen Zustand herbeizuführen, in dem nach dem Recht der spanischen Kolonialherren eine Wahl von Carles Puigdemont gänzlich ausgeschlossen würde.
Man muss es klar sagen: Wer in diesen Tagen als katalanischer Politiker nicht bereit ist, geradlinig sein Wahlprogramm zu verwirklichen und dafür gegebenenfalls auch ins Gefängnis zu gehen, sollte sein Mandat aufgeben und es einem Nachrücker überlassen.
Niemand wird gerne zum Märtyrer. Aber in der gegenwärtigen Lage braucht Katalonien überzeugte Patrioten, die nötigenfalls auch zum Märtyrertum bereit sind.
Dr. Oriol Junqueras und Carles Puigdemont waren und sind es. Ihnen gebührt dafür bereits heute ein Ehrenplatz nicht nur in der Geschichte der katalanischen Nation, sondern ganz Europas.
Über den Autor: Prof. Dr. Axel Schönberger ist Romanist und war u.a. Vorstand des Deutschen Katalanistenverbandes (DKV) und des Internationalen Katalanistenverbandes (AILLC). Er lehrt an der Universität Bremen. Sein Beitrag erschien erstmals bei unserem Kooperationspartner
Blickpunkt Katalonien.