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29 de abril de 2018

Europa in der Pflicht Juristen kritisieren die Vorgehensweise Spaniens gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung als rechtswidrig


Von Krystyna Schreiber, Barcelona
Kundgebung für die Freilassung der politischen Gefangenen am 16. Februar in Barcelona
Rechtsexperten wie der französische ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGH), Jean Paul Costa, und die ehemalige EuGH-Richterin Francoise Tulkens aus Belgien haben in einem Bericht das Vorgehen der spanischen Regierung gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und ihrer Vereinbarkeit mit internationalem Recht überprüft. Wolfgang Kaleck, Gründer des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und ebenfalls Mitglied der Expertengruppe erläuterte im Gespräch mit junge Welt, warum diese Fragen wichtig sind: »Die Diskussion dreht sich immer um die Rechtmäßigkeit oder Nichtrechtmäßigkeit einer Abspaltung. Doch ein Großteil der von uns untersuchten Maßnahmen seitens des spanischen Staates fand bereits im Vorfeld der sogenannten Unabhängigkeitserklärung statt. Da müsste rechtlich mehr differenziert werden.«
Im Auftrag der sozialdemokratisch orientierten Republikanischen Linken Kataloniens (ERC) analysierten die Experten sowohl die Maßnahmen des spanischen Verfassungsgerichts gegen die Arbeit der Abgeordneten des katalanischen Regionalparlaments als auch deren strafrechtliche Verfolgung zwischen 2013 und Oktober 2017 aus einer rein juristischen Perspektive. Sie stellten ernsthafte Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit und Gewaltenteilung fest. Die Festlegungen des Verfassungsgerichts in Madrid, was im Parlament in Barcelona debattiert und worüber abgestimmt werden darf, sowie die strafrechtliche Verfolgung der Abgeordneten wegen »Ungehorsams« seien »eine schwerer Eingriff in Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit«, so die Juristen. »Wenn ich mich als Politiker, Journalist oder Aktivist für die Unabhängigkeit Kataloniens ausspreche, und das in Zeitungsartikeln, bei Demonstrationen, Versammlungen oder auch als politische Resolution kundgebe, kann das nicht strafbar sein«, so Kaleck.
Als unverhältnismäßig beurteilten die Experten auch die Festnahme von Regierungsmitgliedern und das Verhängen von Bußgeldern von bis zu 12.000 Euro täglich für die Vorbereitung des Referendums vom 1. Oktober 2017 sowie die Strafverfolgung von katalanischen Politikern wegen der Organisation der nicht bindenden Volksbefragung vom 9. November 2014. Wegen letzterer wurde etwa dem ehemaligen Ministerpräsidenten Artur Mas für zwei Jahre die Übernahme öffentlicher Ämter untersagt. Zudem wurde er zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von mehreren Millionen Euro verurteilt. Das sei nicht rechtmäßig, so die Juristen, weil die Organisation eines Referendums oder einer Volksbefragung nach spanischem Recht keine Straftat sei. Besonders bedenklich sei die Vorgehensweise des Verfassungsgerichts, eigene Beschlüsse als strafrechtliche Basis für die juristische Verfolgung von Politikern zu nehmen, obwohl die angeblichen Delikte im spanischem Strafrecht nicht existierten. Das Verfassungsgericht nehme »eine politische und legislative Rolle an, um Spanien zusammenzuhalten«, heißt es in dem Bericht. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Gewaltenteilung.
Bis zu 900 Bürger und Politiker Kataloniens werden derzeit wegen ihres gewaltfreien Eintretens für die Unabhängigkeit ihres Landes von Spanien juristisch verfolgt. Die ehemalige Abgeordnete der linken »Kandidatur der Volkseinheit« (CUP), Anna Gabriel, flüchtete in die Schweiz, weil sie in Spanien keinen fairen Prozess erwartet. Der britische Rechtsanwalt Ben Emmerson brachte die monatelange Inhaftierung von katalanischen Politikern und Aktivisten vor die UNO.
Das Einschalten der internationalen Gerichte hält Kaleck allerdings für zu langwierig. Da man von Hunderten Rechtsverletzungen des spanischen Staates sprechen müsse, gebe es Handlungsbedarf durch die Staaten und Institutionen der EU: »Die spanische Regierung kann nicht einerseits behaupten, im Namen der europäischen Einheit zu handeln, und dann andererseits das, was Europa konstituiert, nämlich ein Minimum an rechtlichen Standards, außer acht lassen. Ich sehe die europäischen Institutionen in der Pflicht, sich für die Einhaltung der verbrieften europäischen Grundrechte stark zu machen.«

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